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Die Hälfte, die keiner zählt

Was passiert mit dem Wald

Wer an einem Werktagmorgen im August in den Ochsenhau geht, hört zuerst, was fehlt. Kein Verkehr, kein Gebläse, kein Rasenmäher. Über einem steht ein Kronendach, das den Himmel in Stücke schneidet, darunter ist es spürbar kühler als draußen auf der Straße nach Sechselberg.

Das ist keine Stimmung, das ist Physik: Unter einem geschlossenen Kronendach ist es im Mittel 1,7 Grad kühler als im Klima außerhalb, bei den Höchsttemperaturen 4,1 Grad. Die Zahlen stammen aus einer Auswertung von 714 gepaarten Temperaturmessungen an 98 Standorten auf fünf Kontinenten, erschienen 2019 in Nature Ecology and Evolution.

Auf den Plänen des Verbands Region Stuttgart trägt dieser Wald keinen Namen. Er heißt RM-16.

Was auf dem Papier steht

44,51 Hektar. So groß ist das Vorranggebiet für Windenergie, das der Regionalverband hier ausgewiesen hat. Die Zahl steht in Anlage 3.5 zur Sitzungsvorlage RV 045/2025, und sie ist bemerkenswert stabil: Sie war in der ersten Offenlage dieselbe wie in der zweiten und dieselbe im Satzungsbeschluss vom Dezember 2025. Andere Gebiete wurden verkleinert, verschoben, gestrichen. RM-16 nicht.

Der Wald gehört dem Land. ForstBW hat die Fläche im November 2024 unter der Bezeichnung „Ochsenhau Althütte“ mit rund 45 Hektar zur Verpachtung ausgeschrieben. Geplant sind nach übereinstimmenden Presseberichten vier Anlagen mit 179 Metern Nabenhöhe und rund 266 Metern Gesamthöhe. Das ergibt einen Rotordurchmesser von rund 175 Metern. Ein einzelnes Rotorblatt misst damit etwa 85 Meter.

Über diesen Wald entscheidet vor Ort niemand. Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss über einen Pachtvertrag und keinen Bürgerentscheid, weil es kein Gemeindeeigentum ist. Verpachtet wird in Stuttgart, gebaut würde in Althütte.

0,25 Prozent

Der Ochsenhau liegt im Keuperbergland, auf den Sandsteinen und Tonen des Mittelkeupers, in einer Schichtstufenlandschaft. Die Gemarkung Althütte reicht von 334 bis 571 Meter über dem Meer. Hier ist nichts eben.

Die technischen Spezifikationen der Hersteller sind in diesem Punkt unbarmherzig. Eine Kranstellfläche misst bei dieser Anlagenklasse 40 mal 35 Meter. Sie muss eine Tragfähigkeit von 250 Kilonewton je Quadratmeter aufweisen, das sind 25 Tonnen auf jeden Quadratmeter. Und sie muss eben sein: Die Spezifikation eines Herstellers für eine Anlage vergleichbarer Größe verlangt eine Ebenheit von höchstens 0,25 Prozent. Auf 40 Metern Länge sind das zehn Zentimeter Höhenunterschied.

Dazu kommt die Montagefläche für den Kranausleger. Sie muss gerodet sein und ist je nach Turmvariante 160 bis 210 Meter lang. Die Zufahrt darf höchstens 2 Prozent Querneigung haben, in Kurven höchstens 4 Prozent Steigung. Über sie fahren Transporte mit mehr als 200 Tonnen Gesamtgewicht.

Eine Fläche mit 0,25 Prozent Ebenheit entsteht in diesem Gelände nicht durch Rodung. Sie entsteht durch Abtrag und Aufschüttung.

Und der Untergrund wächst nicht im Wald. Der Leitfaden der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten verlangt für Baustraßen und Kranaufstellplätze an Windenergieanlagen eine Frostschutz- und Tragschicht von mindestens 40 Zentimetern und darüber eine Deckschicht von mindestens 10 Zentimetern. Ein halber Meter Mineralstoff, hereingefahren, verdichtet, liegengeblieben. Auch dort, wo nach dem Bau wieder Wald stehen soll.

Siebenunddreißig Jahre reichen nicht

Der Satz, mit dem in Genehmigungsverfahren die Bauphase erledigt wird, lautet: temporäre Inanspruchnahme. Danach wird wieder aufgeforstet, danach erholt sich der Boden.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg misst das seit Jahrzehnten. 2022 erschien in der Fachzeitschrift Soil Systems eine Auswertung von elf Waldstandorten im Land, mit Zeiträumen zwischen 6 und 37 Jahren nach der Verdichtung, überwiegend auf Lösslehm über Trias, also auf Böden wie hier. Der Befund:

„Zeitspannen von bis zu fast vier Jahrzehnten reichen nicht aus, um die Bodenfunktionalität in ehemals verdichteten Böden mit schluffig-lehmiger Textur und geringer Aktivität des Bodenlebens wiederherzustellen.“

Eine Erholung beginnt danach an den meisten Standorten frühestens nach zehn Jahren Ruhe, und dann beschränkt auf die obersten zehn Zentimeter. Unterhalb von 15 Zentimetern hielt an sämtlichen untersuchten Fahrspurstandorten die Verringerung der Grobporen an.

Eine 2016 im European Journal of Forest Research veröffentlichte Untersuchung aus Rheinland-Pfalz, zehn Jahre nach der Befahrung mit einem 22 Tonnen schweren Forwarder, formuliert es noch schärfer: Es sei zu erwarten, dass diese nachteiligen Wirkungen durch natürliche Regeneration „niemals vollständig behoben werden“.

Eine Meta-Analyse von 2021 beziffert, was Verdichtung mit dem Wasserhaushalt macht: Die gesättigte Wasserleitfähigkeit sinkt im Mittel um 40 Prozent, im Unterboden um 55 Prozent. Eine Studie der Universität für Bodenkultur Wien fand 2025 auf 18 Jahre alten Rückegassen in fünf Zentimetern Tiefe noch etwa ein Viertel der ursprünglichen Grobporen, in 15 Zentimetern weniger als ein Sechstel.

Und das ist der Normalfall in Baden-Württemberg, nicht die Ausnahme. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt hält fest, dass nur ein Drittel des Waldbodens im Land keine Verformungsschäden aufweist. In einem Fachbeitrag der Anstalt in der Zeitschrift WasserWirtschaft heißt es 2023: „Die Regeneration von Befahrungsschäden durch natürliche Prozesse ist langwierig und unter bestimmten Umständen gar nicht mehr möglich.“

Es geht bei alldem um Forstmaschinen von 20 bis 25 Tonnen auf Rückegassen. Nicht um Kranstellflächen für 25 Tonnen je Quadratmeter und Schwertransporte von 220 Tonnen.

Vierundfünfzig Jahre. Und einhundertdreißig.

Der Boden ist das eine. Der Wald darüber ist das andere.

Eine 2023 in Agricultural and Forest Meteorology erschienene Untersuchung zum Mikroklima bewirtschafteter und alter Wälder kommt zu dem Ergebnis, dass es nach einer Rodung rund 54 Jahre dauert, bis sich das Mikroklima eines Wirtschaftswaldes wieder auf die für alte Bestände typischen Bedingungen einstellt. Nicht bis Bäume stehen. Bis das Klima darunter wieder stimmt.

Die Krautschicht braucht länger. Typische Waldbodenpflanzen wandern langsam: Eine Untersuchung in Südschweden ermittelte für die Ausbreitung im Median 0,30 Meter im Jahr. Auf wiederbewaldeten Flächen in Nordostdeutschland war die daraus entstehende Artenlücke, in der Fachsprache Besiedlungsschuld, auch 130 bis 230 Jahre nach der Wiederbewaldung noch nicht getilgt. Die Zahl steht so im Titel der Studie.

Dem gegenüber steht das forstrechtliche Ziel einer Wiederaufforstung. Es heißt „gesicherte Kultur“ und ist erreicht, wenn der Jungbestand 2,50 Meter Oberhöhe hat. In der Regel nach fünf Jahren.

Fünf Jahre gegen vierundfünfzig. Fünf Jahre gegen einhundertdreißig. Das ist kein Streit über Bewertungen. Das sind zwei verschiedene Uhren, und nur eine davon läuft in den Akten.

Ein Land, das schon zerschnitten ist

§ 1 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein kurzer Satz: „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren.“

Das Land selbst weiß, wie es darum steht. Im Bericht zur Lage der Natur in Baden-Württemberg 2020 stellt das Umweltministerium einen Vergleich mit 24 weiteren europäischen Staaten für das Jahr 2000 dar. Ergebnis, im Wortlaut des Berichts: „dass Baden-Württemberg zu den in Europa am stärksten zerschnittenen Regionen gehört“.

Für den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald hat eine Untersuchung der Universität Stuttgart eine effektive Maschenweite von 8,56 Quadratkilometern ermittelt. Der Nordschwarzwald kam auf 61,00. Der Naturpark ist danach rund siebenmal stärker zerschnitten. Die Zahlen stammen aus dem Datenstand 1998. Eine aktuellere regionalisierte Erhebung ist nicht veröffentlicht.

Althütte ist seit dem 27. Oktober 1970 staatlich anerkannter Erholungsort. Das Kurorte- und Erholungsortegesetz des Landes knüpft dieses Prädikat an eine „landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage“. Das Land hat also selbst definiert, worin der Wert dieser Landschaft besteht.

Beschlossen ist nichts

Bei alldem ist der Plan, der dieses Vorranggebiet festlegt, bis heute nicht rechtskräftig.

Im Dezember 2025 hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart die Teilfortschreibung beschlossen, über 10.000 Stellungnahmen waren zuvor geprüft und abgewogen worden. Der gesetzliche Stichtag dafür war der 30. September 2025.

Seitdem hängt der Plan, und der Grund ist ein Planungsfehler: Vorranggebiete dürfen den Schutz der europäischen Natura-2000-Gebiete nicht beeinträchtigen. Diese Vorgabe wurde nicht eingehalten. Sämtliche Vorranggebiete in der Nähe solcher Schutzgebiete müssen nun erneut geprüft werden, betroffen sind nach Auskunft des Verbands auch Flächen im Rems-Murr-Kreis.

Der Entwurf wird überarbeitet und voraussichtlich noch einmal offengelegt, angestrebt im Winter 2026/27. Endgültig verabschieden kann die Regionalversammlung den Windplan nach Auskunft des Verbands voraussichtlich erst im Herbst 2027. Nachzulesen im Zeitungsverlag Waiblingen vom 19. August 2026.

Für den Ochsenhau liegt beim Landratsamt kein förmlicher Genehmigungsantrag vor. Es hat Abstimmungsgespräche gegeben, mehr nicht.

Das Muster ist dasselbe wie im Rest dieses Vorgangs. Geprüft wird, nachdem beschlossen wurde. Diesmal hat es den Plan selbst getroffen.

Wie kommt ein Wald in so einen Plan

Vorgeschrieben sind nach § 20 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg 1,8 Prozent der Regionsfläche. Gesichert hat die Regionalversammlung 1,9 Prozent. RM-16 ist eines von 89 Gebieten.

Es ist ein Wald im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald, in einem Land, das sich selbst zu den am stärksten zerschnittenen Regionen Europas zählt, auf der Gemarkung eines Ortes, den dasselbe Land seit 1970 als Erholungsort anerkennt, weil er eine „landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage“ hat. In der Waldfunktionenkartierung des Landes ist der Ochsenhau als Erholungswald und als Wasserschutzwald erfasst.

Das alles stand in den Akten, bevor die Fläche in den Plan kam.

Entschieden hat das keine Behörde. Entschieden haben es 92 Regionalräte, die seit 1994 direkt von den Bürgern der Region gewählt werden, zuletzt am 9. Juni 2024. Bis zum Herbst 2027 stimmen sie noch einmal darüber ab.

Man kann sie fragen, warum.

Was bleibt

Der Strom, der hier erzeugt würde, wird nicht im Ochsenhau verbraucht. Er fließt in die Netze und in die Ballungsräume. Was hier bleibt, bleibt hier: der Boden, dessen Grobporen nach 18 Jahren zu einem Viertel wieder da sind. Das Mikroklima, das 54 Jahre braucht. Die Waldbodenflora, die im Median 30 Zentimeter im Jahr wandert.

Und ein Kronendach, unter dem es 1,7 Grad kühler ist. Solange es steht.

Wenn du dir das im Ochsenhau nicht vorstellen kannst, dann sag es. Nicht uns. Denen, die darüber abstimmen.

Der Ochsenhau hat in diesem Verfahren keine Stimme. Er kommt darin als Nummer vor, als Hektarzahl in einer Anlage, als eines von 89 Gebieten. Was er an Gegenrede hat, sind Leute, die ihn kennen.

Fast 1.200 unterstützen die Bürgerinitiative. Das ist viel, und es steht auf einer Liste. Der Verein ist der Teil davon, der im Verfahren auftritt: Stellungnahmen, Anträge auf Akteneinsicht, fachliche Prüfung, wo sie nötig wird. Dafür zählen Mitglieder, nicht Adressen.

Aus „Ich bin dafür“ wird „Ich bin dabei“.

Sei Stimme für Natur und Wasser im Ochsenhau.

Zwei Minuten: beitritt.ochsenhau.de

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