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RM-16: das Vorranggebiet im Ochsenhau

Kurz gesagt: RM-16 ist die amtliche Kennung des Vorranggebiets für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Ochsenhau. Vollständige Bezeichnung im Planwerk: „RM-16 Althütte, Murrhardt“. Größe: 44,51 Hektar. Geplant sind vier Windenergieanlagen mit 266 bis 266,5 Metern Gesamthöhe. Der Regionalplan ist nicht rechtsverbindlich, ein Genehmigungsantrag liegt nicht vor. Stand: 22. August 2026.

Was ist RM-16?

RM-16 ist eine Gebietskennung aus der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans der Region Stuttgart. Die Buchstaben stehen für den Rems-Murr-Kreis, die Zahl ist die laufende Nummer des Gebiets. Unter dieser Kennung wird das Vorhaben in Sitzungsvorlagen, Stellungnahmen und Planunterlagen geführt.

Merkmal Angabe Quelle
Amtliche Bezeichnung RM-16 Althütte, Murrhardt Verband Region Stuttgart, Planunterlagen
Größe des Vorranggebiets 44,51 Hektar Anlage 3.5 zur Vorlage RV 045/2025; identisch in 1. Offenlage, 2. Offenlage und Entwurf November 2025
Lage Gemarkungen Althütte und Murrhardt, Rems-Murr-Kreis Verband Region Stuttgart
Landschaftsraum Welzheimer Wald, Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald Naturparkverein Schwäbisch-Fränkischer Wald
Eigentum Staatswald, Verpachtung über ForstBW ForstBW, Angebotsverfahren Fläche „Ochsenhau Althütte“
Geplante Anlagenzahl vier Berichterstattung, Angaben des Vereins
Nabenhöhe 179 Meter zvw.de, 26.07.2026
Rotordurchmesser rund 175 Meter zvw.de, 26.07.2026
Gesamthöhe 266 bis 266,5 Meter rechnerisch stimmig aus Nabenhöhe und halbem Rotordurchmesser

Ist der Windpark im Ochsenhau beschlossen?

Nein.

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat die Teilfortschreibung Windenergie am 3. Dezember 2025 als Satzung beschlossen. Damit ist der Plan noch nicht rechtsverbindlich. Im anschließenden Anzeigeverfahren hat das zuständige Landesministerium einen Einwand nach Paragraf 7 Absatz 6 Raumordnungsgesetz mit Bezug auf Natura 2000 erhoben. Der Verband muss nacharbeiten und erneut beschließen.

Ein Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für RM-16 ist bis heute nicht gestellt.

Ein Vorranggebiet ist eine Flächenfestlegung in einem Plan. Es ist keine Baugenehmigung, es legt keine Standorte fest und es ersetzt keine Prüfung von Schall, Artenschutz, Wasserschutz und Waldumwandlung.

Wie hoch sind 266 Meter?

  • Kölner Dom: 157 Meter
  • Stuttgarter Fernsehturm: 217 Meter
  • Geplante Anlagen im Ochsenhau: 266 bis 266,5 Meter

Die Rotorblätter haben eine Länge von jeweils rund 85 Metern. Die Standorte liegen auf der Höhenlage des Welzheimer Waldes, der Rotor steht also zusätzlich deutlich über dem Niveau der umliegenden Ortsteile.

Was ist am Standort besonders?

Erholung

Althütte ist seit 1970 staatlich anerkannter Erholungsort des Landes Baden-Württemberg. Zu den Vergabekriterien dieses Prädikats gehören eine reizvolle Landschaft, das Fehlen störender Umwelt- und Industriebelastungen und eine besonders gute Luft- und Umweltqualität. Der Ochsenhau liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald.

Trinkwasser

Althütte versorgt sich aus eigenen Quellen und Brunnen vor Ort. Der Ochsenhau liegt im Einzugsgebiet dieser Wasserversorgung. Waldboden speichert und filtert das Wasser, das dort ankommt.

Arten

Im Gebiet und seinem Umfeld leben unter anderem Rotmilan (Milvus milvus), Waldschnepfe (Scolopax rusticola), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und mehrere Fledermausarten, darunter Großer Abendsegler und Mausohr. Deutschland trägt für den Rotmilan besondere Verantwortung, weil ein erheblicher Teil des Weltbestands hier brütet.

Zusammenhang

Die Erschließung von vier Standorten durchschneidet das Waldstück. Ein zerschnittener Bestand wirkt weder als Erholungsraum noch als Rückzugsraum wie zuvor. Das gilt unabhängig davon, wie viele Hektar am Ende in der Rodungsbilanz stehen.

Was ist offen?

Diese Punkte sind zum heutigen Stand öffentlich nicht beziffert. Wir führen sie auf, weil sie für die Bewertung entscheidend sind:

  1. Die genauen Standorte der vier Anlagen innerhalb des Gebiets.
  2. Verlauf und Länge der Zuwegung vom befestigten Wegenetz bis zum letzten Standort.
  3. Der Verlauf der Kabeltrasse zum Netzanschlusspunkt.
  4. Die Windhöffigkeit des Standorts in Watt je Quadratmeter. Für benachbarte Gebiete im Rems-Murr-Kreis sind Werte veröffentlicht, für RM-16 haben wir keinen gefunden.

Was fordert der Ochsenhau e.V.?

  1. Streichung des Vorranggebiets RM-16 aus der Teilfortschreibung.
  2. Standortsteuerung außerhalb von Trinkwasser-Einzugsgebieten und Erholungswäldern.
  3. Mitentscheidung derer, die die Lasten tragen.

Der Verein führt die energiepolitische Grundsatzdebatte nicht. Er ist ein Naturschutz- und Umweltschutzverein und wendet sich gegen diesen Standort.

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