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Windkraft im Wald: was mit dem Wald passiert

Kurz gesagt: Für eine Windenergieanlage im Wald wird Wald dauerhaft in Industriefläche umgewandelt. Wie viel, sagt in Deutschland keine einheitliche Statistik. Es kursieren mehrere Zahlen zwischen 0,46 und 0,8 Hektar je Anlage. Der Unterschied liegt nicht in der Sache, sondern in der Frage, was mitgezählt wird. Diese Seite legt die Zahlen nebeneinander, nennt zu jeder die Quelle und markiert, was offen ist. Stand: 22. August 2026.

Wie viel Wald kostet eine Windenergieanlage?

Es gibt drei Angaben, die in der Debatte regelmäßig auftauchen. Alle drei stammen aus seriösen Quellen. Alle drei meinen etwas anderes.

Quelle dauerhaft zusätzlich temporär Grundlage
ForstBW (Landesforstbetrieb, Verpächter von Staatswaldflächen) rund 0,5 ha je Anlage 0,2 bis 0,4 ha in der Bauphase Häufig gestellte Fragen zur Flächenbereitstellung
Fachagentur Wind und Solar 0,48 ha je Anlage 0,47 ha je Anlage Auswertung von 2.450 Windenergieanlagen im Wald, 9. Auflage 2024
Naturschutzinitiative e.V. 0,8 ha je Anlage keine getrennte Angabe Positionspapier 2026, Angabe des Verbands

Die Spanne von 0,48 bis 0,8 Hektar ist keine Meinungsdifferenz. Sie entsteht dadurch, dass die Quellen unterschiedliche Flächen mitzählen. Eine Windenergieanlage im Wald braucht mindestens:

  • das Fundament und den Mastfuß,
  • eine Kranstellfläche, die während der gesamten Betriebszeit befahrbar bleiben muss,
  • Montage- und Auslegerflächen für den Aufbau,
  • Lagerflächen für Rotorblätter und Turmsegmente,
  • die Zuwegung mit verbreiterten Wegen und aufgeweiteten Kurvenradien,
  • einen Kabelgraben zum Netzanschlusspunkt.

Welche dieser Flächen in die genannten Hektarangaben eingehen, steht in keiner der drei Quellen. Das ist der eigentliche Befund: Es gibt in Deutschland keine verbindliche Definition dafür, was als Waldinanspruchnahme durch Windenergie gilt.

Was heißt „temporär beansprucht“?

Temporär bedeutet in der Genehmigungspraxis: Die Fläche wird für den Bau gerodet und danach nicht dauerhaft baulich genutzt. Sie bleibt aber verändert. Für Schwerlastverkehr und Kranaufbau werden Frostschutz-, Trag- und Deckschichten eingebaut. Der Leitfaden der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten nennt für Baustraßen und Kranaufstellplätze eine Frostschutz- und Tragschicht von mindestens 40 Zentimetern und eine Deckschicht von mindestens 10 Zentimetern. Das ist ein halber Meter Mineralstoff, der hereingefahren wird und liegen bleibt.

Die Hersteller geben zusätzlich vor, wie eben und wie tragfähig eine Kranstellfläche sein muss. Für Anlagen dieser Größenklasse sind Tragfähigkeiten um 250 Kilonewton je Quadratmeter und Ebenheitsanforderungen im Bereich von 0,25 Prozent dokumentiert. In hügeligem Gelände lässt sich das nur mit erheblichen Erdbewegungen herstellen.

Offen: Wie viel Boden auf einer als temporär bilanzierten Fläche nach dem Rückbau der Baustelle wieder Waldboden wird, ist nicht abschließend beantwortet. Belastbare Aussagen zur Regenerationsdauer verdichteter Waldböden liegen im Bereich von Jahrzehnten.

Was passiert mit dem Waldklima?

Geschlossener Wald puffert Temperaturextreme. Eine globale Auswertung von 714 gepaarten Messreihen an 98 Standorten auf fünf Kontinenten ergab: Unter geschlossenem Kronendach lagen die Temperaturen im Mittel 1,7 Grad und in der Spitze 4,1 Grad unter dem Freiland, die Minima dagegen 1,1 Grad darüber (De Frenne et al. 2019, Nature Ecology and Evolution).

Eine gerodete Schneise verliert diesen Puffer. Sie wirkt nicht nur auf ihrer eigenen Fläche. Veränderter Lichteinfall, Wind und Austrocknung reichen in den angrenzenden Bestand hinein. Naturschutzverbände beziffern diese Randwirkung in der Größenordnung einer Baumlänge (NABU Baden-Württemberg und BUND Baden-Württemberg, „Windenergie im Fokus“, Juni 2024).

Wächst der Wald nach?

Auf den dauerhaft beanspruchten Flächen nicht. Kranstellflächen und Wartungswege müssen über die gesamte Betriebszeit von 20 bis 30 Jahren freigehalten und befahrbar bleiben. Auf den übrigen Flächen wird aufgeforstet oder an anderer Stelle Ersatz geschaffen.

Der Satz „der Wald wächst nach“ beschreibt damit einen Vorgang, der nach dem Rückbau beginnen könnte, nicht während des Betriebs. Ein Bestand, der über hundert Jahre gewachsen ist, ist außerdem nicht dasselbe wie eine Neuanpflanzung gleicher Fläche. Bodenaufbau, Wasserspeicherung und Artenzusammensetzung brauchen erheblich länger als der Baumbewuchs.

Was passiert im Wald während der Bauzeit?

Der Bau einer Anlage dieser Größe erfordert Schwerlastverkehr über Monate. Rotorblätter von rund 85 Metern Länge und Turmsegmente mit Gesamtgewichten über 200 Tonnen müssen an den Standort gebracht werden. Dafür werden Waldwege verbreitert, Kurven aufgeweitet und Böschungen abgetragen. In der Regel bleiben diese Ausbauten bestehen, weil sie auch für Wartung und späteren Rückbau gebraucht werden.

Für Erholungssuchende bedeutet das Sperrungen, Baustellenverkehr und Lärm über einen längeren Zeitraum. Wie lange und in welchem Umfang, steht erst im jeweiligen Genehmigungsverfahren fest.

Was ist mit dem Wasser?

Waldboden speichert und filtert Niederschlag. Wo er verdichtet oder überbaut ist, läuft Wasser oberflächlich ab statt zu versickern. Für Trinkwassereinzugsgebiete ist deshalb weniger die Anlage selbst das Thema als die Bauphase und die dauerhaft veränderten Flächen.

Der Hydrogeologe Nico Goldscheider hat 2021 in der Fachzeitschrift Grundwasser genau darauf hingewiesen: Nicht der Betrieb, sondern die Bauphase birgt das relevante Risiko, und in vulnerablen Mittelgebirgslagen mit genutzten Quellen fehle eine intensivere hydrogeologische Bewertung. Für Baden-Württemberg gibt es dazu bis heute kaum öffentlich zugängliche, allgemeinverständliche Information.

Wer entscheidet über Windkraft im Wald?

Zwei getrennte Verfahren, die oft verwechselt werden.

Erstens die Regionalplanung. Regionalverbände weisen Vorranggebiete für Windenergie aus. Damit steht fest, wo Windenergie planungsrechtlich Vorrang hat. Es steht damit nicht fest, dass gebaut wird, wie viele Anlagen kommen oder wo genau sie stehen.

Zweitens die Genehmigung. Erst im Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden konkrete Standorte, Höhen, Schallwerte, Artenschutzauflagen und die Waldumwandlung geprüft und beschieden. Ein Nein der Gemeinde im ersten Verfahren ist kein Nein im zweiten.

Wer sich beteiligen will, muss deshalb wissen, in welchem der beiden Verfahren er gerade steht. In der Regionalplanung geht es um die Fläche. Im Genehmigungsverfahren geht es um die Anlage.

Der konkrete Fall: Ochsenhau bei Althütte

Im Ochsenhau bei Althütte im Rems-Murr-Kreis ist ein Vorranggebiet mit der Kennung RM-16 ausgewiesen. Größe: 44,51 Hektar. Geplant sind vier Anlagen mit 179 Metern Nabenhöhe, rund 175 Metern Rotordurchmesser und 266 bis 266,5 Metern Gesamthöhe. Der Ochsenhau ist Naherholungsgebiet, liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald und im Einzugsgebiet der örtlichen Trinkwasserversorgung. Althütte ist seit 1970 staatlich anerkannter Erholungsort.

Ein Genehmigungsantrag liegt nicht vor. Der Regionalplan ist noch nicht rechtsverbindlich.

Alles zum Vorranggebiet RM-16 im Ochsenhau

Wie wir arbeiten

  • Jede Zahl auf dieser Seite hat eine benannte Quelle.
  • Wo Quellen sich widersprechen, nennen wir beide Zahlen und erklären die Differenz.
  • Was offen ist, steht als offen im Text.
  • Wir arbeiten nicht mit Infraschall-Argumenten und nicht mit ungeprüften Opferzahlen. Was sich nicht belegen lässt, verwenden wir nicht.

Quellen

  • ForstBW: Häufig gestellte Fragen zur Flächenbereitstellung für Windkraft. forstbw.de
  • Fachagentur Wind und Solar: Entwicklung der Windenergie im Wald, 9. Auflage 2024.
  • Naturschutzinitiative e.V.: Keine Windenergie im Wald, 3. Auflage 2026. Angabe des Verbands, keine amtliche Statistik.
  • De Frenne, P. et al. (2019): Global buffering of temperatures under forest canopies. Nature Ecology and Evolution 3, 744-749.
  • NABU Baden-Württemberg und BUND Baden-Württemberg: Windenergie im Fokus, Juni 2024.
  • Goldscheider, N. (2021): Windenergie und Grundwasser. Grundwasser 26, 231-233.
  • Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten: Anforderungen an Baustraßen und Kran-Aufstellplätze für Windenergieanlagen, 29.07.2015.

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