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Pressemitteilung vom 15. September 2026: Textbaustein statt Antwort

Pressemitteilung · Althütte, 15. September 2026 · Als PDF herunterladen · Abdruck frei

Textbaustein statt Antwort: Umweltministerium beantwortet Anfrage zum Ochsenhau mit einem Absatz, der wortgleich auf einer Landeswebsite steht

Keine Aussage zum Standort, die Forderung der Wasserbehörde mit „Nicht folgen" beschieden, eine Waldbilanz „nicht vorgesehen". Der Ochsenhau e.V. legt die Schreiben offen, stellt fünf Fragen mit Frist und geht zu den Abgeordneten.

Althütte. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat eine Anfrage des Ochsenhau e.V. zum geplanten Windpark im Ochsenhau beantwortet, ohne einen Satz zu diesem Standort zu schreiben. Der Ochsenhau kommt in dem Schreiben vom 15. September nur als Waldgebiet „ähnlich dem von Ihnen genannten" vor. Der Absatz über den Wald, Kern der Antwort, steht wortgleich auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum. 61 Tage nach der Anfrage vom 16. Juli, in der es um die Wasserversorgung von Althütte und die Waldflächen dieses konkreten Standorts ging.

Das Schreiben nennt für ein Windrad „rund 0,5 Hektar dauerhaft" beanspruchten Wald, stellt dem „etwa 1.400.000 Hektar" Wald im Land gegenüber und hält fest, „der Wald profitiert selbst von der Windenergie". Der gesamte Absatz findet sich bis auf vier kleine Abweichungen unter „Windkraft im Wald" auf der Website des Landwirtschaftsministeriums, ohne Datum, ohne Quelle. Die 0,5 Hektar sind der Bundesdurchschnitt der Fachagentur Wind und Solar ohne die vorübergehend gerodete Fläche. Dieselbe Statistik nennt für die Rotorklasse, die für den Ochsenhau im Raum steht, 1,39 Hektar je Anlage.

„Das ist keine Antwort, das ist Hinhalten mit Briefkopf", sagt Mario Esch, 1. Vorsitzender des Ochsenhau e.V. „61 Tage für einen Absatz, den jeder im Internet nachlesen kann. Wir haben nach einem Wald gefragt, in dem Wasserschutzgebiete der örtlichen Trinkwasserversorgung liegen. Zurück kam die Auskunft, der Wald profitiere von der Windenergie."

Beim Trinkwasser ist die Lage dokumentiert. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das festgesetzte Wasserschutzgebiet im Regionalplanverfahren als „veraltet und vermutlich deutlich zu klein bemessen" bezeichnet und gefordert, das Vorranggebiet RM-16 vollständig aus den Wasserschutzgebieten herauszunehmen. Der Verband Region Stuttgart beschied die Forderung mit „Nicht folgen", weil das Flächenziel „nur sehr geringe Spielräume" lasse. Das Umweltministerium schrieb dazu am 29. Juli, die Bedenken seien „weder ausgeräumt noch zurückgewiesen, sondern dokumentiert". Der Landesforstpräsident teilte am 20. August mit: „Eine Bilanzierung bzw. Berichterstattung der Waldstrategie hinsichtlich Windenergieprojekten ist nicht vorgesehen." ForstBW als Verpächter hält in der eigenen Beschreibung des Angebotsverfahrens fest, tiefergehende Gutachten würden „zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt" und seien Aufgabe des Projektentwicklers.

„Jeder verweist auf den nächsten. Keiner auf den Ochsenhau", so Esch. „Der Regionalplan sagt Genehmigungsverfahren, der Verpächter sagt Projektentwickler, das Ministerium sagt Landesdurchschnitt. Und ein Genehmigungsantrag, auf den alle verweisen, liegt beim Landratsamt nicht vor."

Der Verein hat dem Umweltministerium fünf Nachfragen gestellt: zur Datengrundlage der 0,5 Hektar, zur Fläche, die für vier Anlagen im Ochsenhau mit Zuwegung und Kabeltrasse angesetzt wird, zur Bilanz hinter dem Satz vom profitierenden Wald, zum Umgang mit der Forderung der Wasserbehörde und zur Herkunft des Textes. Antwort ist bis 16. Oktober erbeten. Am 17. Oktober informiert der Verein über das Ergebnis, auch wenn keines vorliegt.

Parallel wendet sich der Ochsenhau e.V. an die Abgeordneten des Wahlkreises im Landtag und im Bundestag sowie an die Fraktionen der Regionalversammlung. „Wir fragen weiter nach, aber wir warten nicht mehr", sagt Esch. „Was uns als Bürgern mit Textbausteinen beantwortet wird, muss dem Landtag konkret beantwortet werden. Und die 92 Regionalräte, die diesen Plan beschlossen haben, müssen ihn 2027 noch einmal beschließen. Man kann sie fragen, warum." Der Windplan der Region ist nach einer Beanstandung durch das Ministerium für Landesentwicklung nicht rechtskräftig; ein erneuter Satzungsbeschluss wird nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2027 erwartet.

Am Freitag, 30. Oktober 2026, liegen die Schreiben in der Festhalle Althütte auf dem Tisch. Im Original.

Der vollständige Beitrag mit allen Fundstellen: ochsenhau.de/aehnlich-dem-von-ihnen-genannten

Anlagen für Redaktionen: Schreiben des Umweltministeriums vom 15.09.2026, Gegenüberstellung mit dem Text der MLR-Website, Schreiben des Umweltministeriums vom 29.07.2026, Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum vom 20.08.2026, Auszug aus der Synopse des Verbands Region Stuttgart zu RM-16. Auf Anfrage an info@ochsenhau.de.

Pressekontakt: Ochsenhau e.V., Mario Esch, 1. Vorsitzender · info@ochsenhau.de · ochsenhau.de

Über den Ochsenhau e.V.
Der Ochsenhau e.V. ist ein gemeinnütziger Natur- und Umweltschutzverein mit Sitz in Althütte (Vereinsregister Stuttgart, VR 727869). Er ging aus der Bürgerinitiative Ochsenhau hervor, die sich seit dem Frühjahr 2026 gegen den geplanten Windpark im Vorranggebiet RM-16 wendet. Hinter dem Verein stehen über 1.200 Unterstützer und mehr als 100 Mitglieder, fast alle aus Althütte, seinen Teilorten und den angrenzenden Gemeinden.

Pressemitteilung als PDF

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