
Wir haben das Umweltministerium nach dem Ochsenhau gefragt. Die Antwort enthält keinen Satz zum Standort. Der Absatz über den Wald steht wortgleich auf einer Website des Landes.
Am 16. Juli schreibt der Ochsenhau e.V. an die Umweltministerin. Thema: das Trinkwasser von Althütte und der Wald, in dem vier Windräder stehen sollen. Am 15. September antwortet die Fachabteilung. 61 Tage für eine Antwort, in der der Ochsenhau genau einmal vorkommt: als Waldgebiet „ähnlich dem von Ihnen genannten".
Ähnlich. Wir hatten nach dem Original gefragt.
Die Antwort
Windenergie liege im überragenden öffentlichen Interesse, § 2 EEG, § 22 Klimaschutzgesetz. Die Fachbehörden würden im Genehmigungsverfahren beteiligt. Ein Windrad brauche „rund 0,5 Hektar dauerhaft", das Land habe „etwa 1.400.000 Hektar" Wald. Und: „der Wald profitiert selbst von der Windenergie".
Welches Wasserschutzgebiet, welcher Brunnen, welcher Hang: kein Wort. Kein Satz der Antwort bezieht sich auf diesen Standort. Man könnte sie jeder Bürgerinitiative im Land schicken.
Der Text daneben
Der Absatz über den Wald kam uns bekannt vor. Er steht auf der Website des Landwirtschaftsministeriums, Rubrik „Windkraft im Wald". Ohne Datum, ohne Quelle. Die Antwort an uns ist mit diesem Text wortgleich, bis auf vier Stellen: eingefügt „ähnlich dem von Ihnen genannten", eingefügt ein Satz zur Beteiligung der Fachbehörden, dazu ein „deshalb" und ein „dauerhaft".
Wer von wem übernommen hat, wissen wir nicht. Was bleibt, wenn man die vier Stellen abzieht, ist ein Text, der ohne den Ochsenhau auskommt.
Die Tabelle
Die 0,5 Hektar stammen, soweit wir sehen, aus der Statistik der Fachagentur Wind und Solar, 11. Auflage, März 2026. Die Zahl steht dort in einer Tabelle. Die Tabelle hat mehr als eine Spalte.
Bundesweit: 0,53 Hektar dauerhaft, dazu 0,59 Hektar vorübergehend gerodet. Baden-Württemberg: 0,61 und 0,41, zusammen rund ein Hektar. Die Fachagentur selbst: „Insgesamt liegt der Flächenbedarf ... bei 1,1 Hektar." Für Rotoren von 170 bis 175 Metern, die Klasse, die für den Ochsenhau im Raum steht: 1,39 Hektar je Anlage.
Das Ministerium nennt den Bundesdurchschnitt für die dauerhafte Fläche. Die Spalte daneben nennt es nicht. Und selbst diese Zahl setzt sich laut Fachagentur so zusammen: Fundament, Kranstellfläche, Auslegerfläche, und für die Zuwegung im Wald bleiben rund 0,08 Hektar. Achthundert Quadratmeter Weg. Der Durchschnitt beschreibt Anlagen, die an vorhandenen Wegen stehen.
Der Weg
In der Statistik ist der Weg der kleinste Posten. Im Wald ist er der größte. Eine Satellitenauswertung von sechs Windparks in China, den USA, Kanada, Schweden und Großbritannien (Xia et al., Resources, Conservation and Recycling, 2025) misst Waldstörungen von 1,5 bis 6,5 Hektar je Megawatt. Die Zahlen sind nicht auf den Ochsenhau übertragbar, der Befund schon, wörtlich: „Road construction is the primary cause of forest disturbance." Der Straßenbau ist die Hauptursache, in Bergwäldern stärker als in der Ebene.
Warum, zeigt eine Untersuchung aus Baden-Württemberg. Ein Weg für Schwertransporte ist keine Schneise mit zwei Rändern. Der Wald verändert sich beidseits „viele Meter, typischerweise eine Baumlänge" tief (BUND und NABU Baden-Württemberg, „Windenergie im Fokus", 2024): mehr Licht, mehr Wind, trockenerer Boden. In Kurven braucht die Trasse mindestens 5,50 Meter (Leitfaden „Windenergie im Wald", Umweltministerium Nordrhein-Westfalen, 2012). Fünfeinhalb Meter Weg und beidseits eine Baumlänge ergeben einen Streifen von rund 65 Metern. Das sind 6,5 Hektar je Kilometer.
Für den Ochsenhau liegt kein Antrag vor, also auch keine Trasse. Wer vier Standorte im Abstand von 300 bis 600 Metern (ForstBW) durch diesen Wald erschließen will, braucht nach unserer Einschätzung rund zwei Kilometer Weg, der für Schwertransporte neu gebaut oder ausgebaut werden muss. Vier Standorte mit Kranstellfläche, Montagefläche und Rand, dazu zwei Kilometer Trasse: rund 21 Hektar. Von 44,51 Hektar Vorranggebiet.
Das ist keine Rodungsfläche. Das ist die Fläche, auf der der Wald noch steht, aber kein Waldinneres mehr ist. Die Genehmigungspraxis bilanziert Rodungen. Wirkflächen bilanziert sie nicht. Und was in keiner Bilanz steht, muss niemand abwägen. Diese Rechnung ist eine Projektion, kein Bescheid. Wir legen sie offen, damit sie jemand widerlegt. Mit Zahlen zum Ochsenhau, nicht zu 1.400.000 Hektar.
Die Akte
Zum Trinkwasser hatte das Ministerium schon am 29. Juli geantwortet, damals noch mit Ortsbezug: RM-16 liegt zum Teil in Zone III des Wasserschutzgebiets „Hinterwestermurr Ort" und zum Teil in Zone III eines zweiten, fachtechnisch abgegrenzten Gebiets. Das Landratsamt hatte im Regionalplanverfahren geschrieben, das festgesetzte Schutzgebiet sei „veraltet und vermutlich deutlich zu klein bemessen", und gefordert, das Vorranggebiet vollständig außerhalb der Wasserschutzgebiete zu legen. Das Ministerium dazu: Die Bedenken seien „weder ausgeräumt noch zurückgewiesen, sondern dokumentiert".
Dokumentiert sind sie. In der Synopse des Regionalverbands, öffentlich abrufbar, steht neben der Forderung des Landratsamts der Beschlussvorschlag „Nicht folgen". Begründung: Das Flächenziel lasse „nur sehr geringe Spielräume". Ein paar Seiten weiter steht der Hinweis aus der Bürgerschaft, der Ochsenhau sei ein Trinkwasser-Entstehungsgebiet. Bewertung: „Nicht Gegenstand des Verfahrens".
Weder ausgeräumt noch zurückgewiesen. Nur nicht gefolgt und nicht Gegenstand.
Zum Wald antwortete am 20. August das Landwirtschaftsministerium, gezeichnet vom Landesforstpräsidenten. Wörtlich: „Eine Bilanzierung bzw. Berichterstattung der Waldstrategie hinsichtlich Windenergieprojekten ist nicht vorgesehen." Im nächsten Satz heißt es, solche Projekte stünden, soweit forstrechtlich genehmigungsfähig, nicht im Widerspruch zu den Zielen der Waldstrategie 2050.
Gezählt wird nicht. Und was genehmigungsfähig ist, widerspricht der Strategie nicht. Beide Sätze stehen im selben Absatz.
ForstBW als Verpächter hält in der eigenen Beschreibung des Angebotsverfahrens (Stand April 2026, Ziffer II) fest, tiefergehende Gutachten „werden zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt" und seien „Aufgabe des jeweiligen Projektentwicklers". Dass für den Ochsenhau kein Antrag vorliegt und der Regionalplan nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2027 erneut beschlossen wird, steht hier.
Der Regionalplan sagt: später. Der Verpächter sagt: der Projektentwickler. Das Ministerium sagt: 0,5 Hektar, und der Wald profitiert. Jeder verweist auf den nächsten. Keiner auf den Ochsenhau.
Fünf Fragen
Wir haben dem Ministerium geantwortet, Antwort erbeten bis 16. Oktober. Die Fragen stehen ab heute in der offenen Akte:
- Woher stammen die „rund 0,5 Hektar dauerhaft", und warum ohne die vorübergehend gerodete Fläche?
- Welche Fläche setzt das Ministerium für vier Anlagen im Ochsenhau an, mit Zuwegung und Kabeltrasse?
- Auf welcher Bilanz beruht der Satz „der Wald profitiert selbst von der Windenergie", für diesen Wald?
- Was wird aus der Forderung der unteren Wasserbehörde, RM-16 vollständig aus den Wasserschutzgebieten herauszunehmen, nachdem der Regionalverband sie mit „Nicht folgen" beschieden hat?
- Ist der Waldabsatz der Antwort für den Ochsenhau geschrieben worden oder von der Website des Landwirtschaftsministeriums übernommen?
Wer jetzt gefragt wird
Wir fragen weiter nach, aber wir warten nicht mehr. Die Fragen gehen parallel an die Abgeordneten unseres Wahlkreises im Landtag und im Bundestag und an die Fraktionen der Regionalversammlung. Was uns als Bürgern mit Textbausteinen beantwortet wird, muss dem Landtag konkret beantwortet werden. Und die 92 Regionalräte, die diesen Plan beschlossen haben, müssen ihn 2027 noch einmal beschließen. Man kann sie fragen, warum.
Am 17. Oktober, einen Tag nach der Frist, steht hier, was aus Stuttgart gekommen ist. Oder dass nichts gekommen ist.
Was du jetzt tun kannst
Was kommt, veröffentlichen wir. Kommt nichts, veröffentlichen wir das auch. Beides ist eine Antwort. Am 30. Oktober liegen die Schreiben in der Festhalle Althütte auf dem Tisch, im Original.
Bis dahin gibt es vier Dinge, die mehr bewirken als Kopfschütteln.
Mitglied werden. Über 1.200 Unterstützer stehen hinter dem Ochsenhau, über 100 sind seit dem Sommer Mitglied geworden. Jede Mitgliedschaft ist eine Stimme mehr, wenn wir mit dem Landratsamt, dem Regionalverband und den Abgeordneten reden. Der Antrag dauert zwei Minuten, aus Althütte oder von weiter weg: beitritt.ochsenhau.de. Der Wald kann nicht Mitglied werden. Du schon.
Ein Gutachten mitbezahlen. Wo das Land nicht zählt, müssen wir messen lassen: Wasser, Schall, Boden, und wenn es sein muss, Rechtsberatung. Der Ochsenhau e.V. ist gemeinnützig, jede Spende ist absetzbar. Eine Mail an info@ochsenhau.de genügt, du bekommst Kontodaten und Zuwendungsbestätigung.
Weitersagen. Schick diesen Beitrag an drei Leute, die den Ochsenhau kennen. Die Antwort aus Stuttgart passt auf jeden Wald. Unsere Fragen passen nur auf diesen.
Kommen. Freitag, 30. Oktober, Festhalle Althütte, Uhrzeit folgt. Bring jemanden mit, der noch unentschieden ist.
Alle Zitate stammen aus den Schreiben des Umweltministeriums vom 29.07. und 15.09.2026, dem Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum vom 20.08.2026, den öffentlichen Synopsen des Verbands Region Stuttgart (Anlagen 1.3 und 1.4 zur Vorlage RV 045/2025), der Auswertung „Entwicklung der Windenergienutzung auf Forstflächen" der Fachagentur Wind und Solar (11. Auflage, März 2026), der Studie Xia et al., „Assessment of forest disturbance and soil erosion in wind farm project using satellite observations", Resources, Conservation and Recycling 212 (2025), der Broschüre „Windenergie im Fokus" von BUND und NABU Baden-Württemberg (2024), dem Leitfaden „Windenergie im Wald" des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen (2012) und den FAQ von ForstBW zur Windkraft im Staatswald.