
Ein Schwachwindgebiet, mitten im Wald, über dem Trinkwasser - und trotzdem ausgewiesen. Ein paar Fragen, die man stellen darf.
Windkraftanlagen sind Industrieanlagen von rund 250 Metern Höhe. Wo sie stehen, sollte - so könnte man meinen - zuerst davon abhängen, wie viel Strom sie dort tatsächlich erzeugen. Also von der Güte des Standorts: vom Wind.
In der Region Stuttgart scheint das nicht der erste Maßstab gewesen zu sein. Hier gibt eine Zahl den Takt vor: 1,9 Prozent der Regionsfläche mussten als Windvorranggebiete ausgewiesen werden.
Natürlich kann man grundsätzlich fragen, ob Windindustrieanlagen in Schwachwindgebieten überhaupt sinnvoll sind - und ob dafür noch Wälder gefällt werden müssen. Das ist eine andere, größere Debatte. Sie ist politischer Wille, und daran rühren wir in diesem Artikel nicht. Uns geht es hier um etwas Engeres: Wenn schon Flächen ausgewiesen werden - wurde dann wenigstens nach der Güte der Standorte entschieden?
Wir haben dazu die amtlichen Daten übereinandergelegt - den Windatlas des Landes (LUBW), die Vorranggebiete des Verbands Region Stuttgart und die Kreisdaten des Bundes. Was dabei auffällt, wirft Fragen auf. Keine Behauptungen - Fragen.
Viel Wind in der Region - aber die Quote greift bei den schwächeren Lagen zu
Windhöffigkeit misst man in Watt pro Quadratmeter. Die amtliche Mindestschwelle für ein Vorranggebiet liegt bei 215 W/m² (in 160 Metern Höhe). Klar überdurchschnittlich windig sind Flächen ab rund 250 W/m².
Solche windstarken Flächen gibt es in der Region reichlich. Trotzdem liegt mehr als die Hälfte der 90 ausgewiesenen Vorranggebiete überwiegend im grenzwertigen Band zwischen 190 und 250 W/m² - also knapp über der Mindestschwelle, nicht bei den besten Lagen. 24 Gebiete liegen sogar vollständig unter 250 W/m².
Erste Frage: Sollte ein Industriestandort nicht vorrangig nach seiner Güte - dem Windertrag - ausgewählt werden, statt nach einer starren Flächenquote?
Die Stadt mit dem größten Energiebedarf liefert am wenigsten
Noch deutlicher wird das Bild, wenn man die Ausweisungen mit der Besiedlungsdichte vergleicht:
- Stuttgart, 2.920 Einwohner je km² - ausgewiesen: 0,23 % der Stadtfläche.
- Esslingen, 839 Einwohner je km² - 0,18 %.
- Die Hauptlast tragen dagegen Böblingen und Göppingen mit über 3 %.
Dabei bleibt selbst bei einem Schutzabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung - der bei den ausgewiesenen Vorranggebieten teilweise nicht einmal eingehalten wird - in Stuttgart windhöffige Fläche übrig: rund 5 km² klar über und 13 km² im Schwellenband. Ausgewiesen wurde davon so gut wie nichts.
Fairerweise: In der dichten Stadt fällt nach Siedlungs-, Natur- und Infrastrukturabständen vieles weg. Aber genau das ist der Punkt - die Fläche der Stadt zählt voll in die 1,9-Prozent-Quote, tragen muss sie am Ende das Land.
Zweite Frage: Warum trägt ausgerechnet die dicht besiedelte Stadt mit dem größten Energiebedarf am wenigsten bei - während der Strom dort verbraucht, aber auf dem Land erzeugt werden soll?
Der windschwächste Kreis muss dieselbe Quote stemmen
Der Rems-Murr-Kreis gehört zu den windärmsten der Region. Selbst vor jedem Abzug reichen hier nur wenige Prozent der Fläche klar über 250 W/m². Ausgewiesen werden musste trotzdem die volle Quote.
Die Folge liegt nahe: Es musste in das grenzwertige Band gegriffen werden. So wurde auch der Ochsenhau aufgenommen - ein Gebiet, das unter 250 W/m² liegt und damit zu den vielen Standorten gehört, die trotz unterdurchschnittlicher Windhöffigkeit in die Planung geflossen sind. Windschwach (215-250 W/m²), mitten im Wald, über dem einzigen Trinkwasserbrunnen der Gemeinde.
Dritte Frage: Warum muss der windschwächste Kreis dieselbe Quote erfüllen wie die windreichen - und dafür grenzwertige Wald- und Trinkwasserstandorte heranziehen?

Und wie wurden die Bedenken gewichtet?
Beim Ochsenhau waren die Konflikte von Anfang an bekannt und aktenkundig: Trinkwasser, Wald, geschützte Arten. In seiner eigenen Zusammenfassenden Erklärung hält der Regionalverband fest, die Trinkwasser-Besorgnis der Gemeinde sei „nicht plausibilisiert" worden - und die Fläche sei dennoch im Plan geblieben, weil „nur ein geringer Spielraum zur Reduktion der Planungskulisse aufgrund der Pflicht zur Einhaltung des in § 20 KlimaG BW vorgeschriebenen Flächenziels von 1,8 %" bestand.
Vierte Frage: Wenn selbst dokumentierte Bedenken zu Trinkwasser und Natur die Quote nicht aufwiegen - wer wägt dann eigentlich noch ergebnisoffen ab?
Steuern - oder den besten Standort entscheiden lassen?
Eine Aufgabe der Regionalversammlung ist es, Windkraft planerisch zu steuern und zu bündeln, damit nicht überall vereinzelt Anlagen entstehen - kein „Wildwuchs". Das ist ein nachvollziehbares Ziel.
Nur: Jede einzelne Windkraftanlage muss ohnehin ein vollständiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen - mit Prüfung von Artenschutz, Wasser, Schall, Wald und Umweltverträglichkeit. Diese Schranken gelten an jedem Standort, ob im Vorranggebiet oder nicht. Stark konfliktbehaftete Orte würden dort also genauso geprüft - und unwirtschaftliche, windschwache Standorte würde kein Investor freiwillig bauen.
Fünfte Frage: Wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, die besten Standorte dort entstehen zu lassen, wo sie sich - wegen des meisten Windes - wirtschaftlich am ehesten rechnen? Die naturschutz- und umweltrechtlichen Prüfungen greifen dort genauso streng. Einen „Wildwuchs" an ungeeigneten Orten müsste man deshalb kaum befürchten - wohl aber bekäme man die windstärksten statt der nächstbesten Standorte.
Worum es uns geht
Das sind, wie gesagt, keine Vorwürfe, sondern Fragen. Aber es sind Fragen, auf die wir eine nachvollziehbare Antwort erwarten dürfen.
Für uns ist die Sache klar: Windindustrieanlagen in einem Schwachwindgebiet - und dazu mitten im Wald, über dem einzigen Trinkwasserbrunnen der Gemeinde - sind der falsche Weg. Hier soll am ungeeignetsten Ort gebaut werden, nur weil eine Flächenquote erfüllt sein will.
Wenn es die besten Standorte gäbe, wäre der Ochsenhau nicht darunter. Statt Wind zu ernten, würde hier Wald gerodet und Trinkwasser aufs Spiel gesetzt - für eine Anlage, die ausgerechnet dort kaum Ertrag bringt.
Ochsenhau bleibt.
Datengrundlage (amtlich)
- Windhöffigkeit (mittlere Windleistungsdichte, 160 m): Windatlas Baden-Württemberg / LUBW
- Windvorranggebiete (90 Gebiete, Satzungsbeschluss 03.12.2025): Verband Region Stuttgart
- Kreisflächen und Einwohnerzahlen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (Verwaltungsgebiete VG250)
- Wohnflächen für die Abstandsberechnung (700/800 m): OpenStreetMap
Eigene Auswertung übereinandergelegter Geodaten. Die Windklassen sind amtliche Stufen; die Mindestschwelle 215 W/m² liegt im Band 190-250 W/m². Angaben zu „verbleibender" Fläche berücksichtigen nur den Abstand zur Wohnbebauung und keine weiteren Ausschlüsse (Natur, Infrastruktur, Hangneigung u. a.) - sie sind Obergrenzen. Visuelle und rechnerische Auswertung, keine rechtliche Feststellung.