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Zwei Standbeine. Eines steht im Ochsenhau.

Zwei Standbeine. Eines steht im Ochsenhau.

Eine Zahl mit zwei Nachkommastellen, ein Wald auf der Keuperhöhe und ein Sommer, in dem die Brunnen tabu waren. Wie Althütte zu seinem Wasser kommt, wer dafür verantwortlich ist und wer zahlt.

Die Zahl steht in einem Schreiben aus dem Stuttgarter Umweltministerium, datiert auf den 12. August 2026, Aktenzeichen UM54-8940-15/10/2. Sie lautet 0,62. Daneben steht eine zweite, 0,83, und eine dritte, 0,00. Um sie zu lesen, braucht man den Erhebungsleitfaden der Landesanstalt für Umwelt, 88 Seiten, Stand Januar 2025. Dort heißt es auf Seite 46: Ein Wert von 0,4 „entspricht durchschnittlich einer Versorgung mit 50 l/Tag anstatt 120 l/Tag und Person".

Die Zahlen heißen Ersatzversorgungsgrad. Sie beantworten eine einzige Frage: Was bleibt, wenn die größte Wasserquelle ausfällt? Für Althütte ist die größte Quelle die Landeswasserversorgung. Fällt sie aus, decken die eigenen Brunnen und Quellen heute 83 Prozent des mittleren Bedarfs. Im Jahr 2050, so rechnet das Land, noch 62. Bei 120 Litern je Person und Tag sind das rechnerisch rund 75. Für Schlichenweiler, das allein an der Waldquelle hängt, steht die dritte Zahl: null. Keine Leitung, über die Ersatz käme. Nur Tankwagen, Kapazität unbekannt. So steht es in der Antwort des Landes an den Ochsenhau e.V.

Das Land hat Althütte daraufhin vier Empfehlungen gegeben, drei davon mit der höchsten Priorität: ein Strukturgutachten zur Erhöhung des Wasserdargebots, die Untersuchung eines zweiten Standbeins, die Bekämpfung der Wasserverluste von 16 Prozent, die Sanierung der Leitungen. An Spitzentagen in Trockenperioden fehlen im Versorgungsbereich Althütte heute 172 Kubikmeter am Tag. Für 2050 weist der Masterplan 524 aus.

Dies ist die Geschichte der beiden Standbeine, auf denen Althütte steht. Eines davon reicht bis an die Donau. Das andere steht im Ochsenhau.

Das lange Bein

Der Liter, der in Althütte aus dem Hahn kommt, hat an vielen Tagen eine weite Reise hinter sich. Er beginnt im württembergischen Donauried bei Langenau, einem Grundwasserspeicher, der nach Angaben der Landeswasserversorgung rund eine Milliarde Kubikmeter fasst, oder er wird bei Leipheim aus der Donau gepumpt und im Wasserwerk Langenau in sechs Stufen aufbereitet, seit 1973. Von dort geht er über 785 Kilometer Fernleitung an drei Millionen Menschen. Einer der Stränge führt nach Rudersberg. Vom dortigen Hochbehälter Mittelberg aus bringt die Leitung des Zweckverbands das Wasser über den Hochbehälter Berghäusle nach Althütte, in den Hochbehälter Haube. Das Teilstück vom Mittelberg zum Berghäusle, knapp drei Kilometer, ist eine Gussleitung mit 100 Millimetern Durchmesser. Sie wird gerade auf 150 Millimeter vergrößert, 1,42 Millionen Euro, fertig 2028.

Althütte ist kein Mitglied der Landeswasserversorgung. Es ist Mitglied des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf, der seinerseits 50 Liter je Sekunde bei der Landeswasserversorgung hält. Althüttes Anteil: 5 Liter je Sekunde, 432 Kubikmeter am Tag. Im Hitzejahr 2020 rief die Gemeinde 108.004 Kubikmeter ab, mehr als zwei Drittel des Jahresrechts. 2024 waren es 70.814. Sechselberg hängt im Sommer zur Hälfte an diesem Wasser, so steht es in einer Vorlage für den Gemeinderat vom April 2024; fällt dort die Pumpe aus, reicht der Behälter „ca. 2 Tage".

Am 12. August 2026, demselben Tag, an dem das Ministerium an den Ochsenhau e.V. schrieb, meldete die Landeswasserversorgung Rekorde. 19,6 Milliarden Liter in Juni und Juli, so viel wie nie in 114 Jahren. 434 Millionen Liter an einem einzigen Tag, dem 25. Juni. Die Donau führte bei Neu-Ulm 33 Kubikmeter je Sekunde, „sehr wenig", die Entnahme wurde gedrosselt. Die Versorgung sei sicher, schrieb der Verband. Und im selben Text: Kommunen könnten ihre Bürger zum Wassersparen aufrufen, „nämlich dann, wenn die Kommunen ihr Bezugsrecht bei der LW ausgeschöpft haben". Der Satz, der im April schon in einem Fachbeitrag des Verbands stand, lautet: „Der Wasserversorger der Zukunft ist ein Zweibeiner." Ab Januar 2027 kostet eine Überschreitung des Bezugsrechts „deutlich mehr als bislang". Für Trockenperioden rechnet der Verband damit, dass die eigenen Wasservorkommen seiner Mitgliedskommunen um ein Viertel zurückgehen.

Das kurze Bein

Der Ochsenhau liegt auf der Keuperhöhe des Schwäbisch-Fränkischen Waldes. Unter dem Wald wechseln Sandsteine und Tonsteine in Bänken, der Stubensandstein obenauf. Das Landesamt für Geologie beschreibt das Gestein als Folge von Kluftgrundwasserleitern und Geringleitern; das Wasser sucht sich seinen Weg in den Klüften der Sandsteine und tritt dort aus, wo ein Tal eine Tonschicht anschneidet, als Schichtquelle. Die Einzugsgebiete solcher Quellen, schreibt das Landesamt, besitzen „meist nur eine geringe Ausdehnung". Die Schüttungen sind entsprechend klein. Die Grundwasserneubildung im Keuper liegt bei 3,6 Litern je Sekunde und Quadratkilometer, weniger als die Hälfte des Landesmittels.

Hier stehen die Fassungen, aus denen Althütte sein eigenes Wasser holt: der Tiefbrunnen Ochsenhau, der Tiefbrunnen Nonnenmühle, die Hornquelle, die Strohbeckquelle. Ihr Schutz ist das Wasserschutzgebiet 119.240 „Hinterwestermurr Ort" und das fachtechnisch abgegrenzte Gebiet 119.214. Das Land rechnet für Quellen im Keuper damit, dass ihre Minimalschüttung bis 2050 auf 60 bis 77,5 Prozent des heutigen Wertes fällt. So steht es in Anhang 3b des Erhebungsleitfadens. Der Masterplan rechnet die Zukunft dieser Fassungen unter einer weiteren Annahme, Seite 35: „dass die wasserrechtliche Genehmigung zur Entnahme auch zukünftig unverändert gilt."

Das Vorranggebiet RM-16 des Regionalverbands liegt in Zone III beider Schutzgebiete. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat dem Regionalverband dazu mitgeteilt, das festgesetzte Schutzgebiet sei „veraltet und vermutlich deutlich zu klein bemessen", und empfohlen, das Vorranggebiet vollständig außerhalb der Wasserschutzgebiete zu konzeptionieren. In der Abwägungstabelle des Regionalverbands steht dazu: „Nicht folgen". Begründung: Die Vorgaben zur Erreichung des Flächenziels ließen nur sehr geringe Spielräume, diesen Belang stärker zu gewichten. In der Waldfunktionenkartierung des Landes ist derselbe Wald als „Sonstiger Wasserschutzwald" verzeichnet, eine Kategorie, die die Forstliche Versuchsanstalt für Flächen vorsieht, auf denen die Wasserwirtschaft Schutzgebiete plant, „Erweiterungen bestehender Schutzgebiete als auch um Gebietsneuausweisungen".

Der Sommer, in dem die Brunnen tabu waren

Am 6. August erließ die Nachbargemeinde Spiegelberg eine Allgemeinverfügung „über die Beschränkung der Verwendung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung" und ein Gießverbot. Die eigenen Quellen schütteten 50 bis 80 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum 2022, und die Lieferung aus Großerlach war vollständig unterbrochen. Bürgermeister Schäfer schrieb: „Noch nie musste der Wasserbezug aus Großerlach vollständig eingestellt werden - und schon gar nicht über einen derart langen Zeitraum. Gleichzeitig erreichten die Erträge unserer eigenen Quellen ein bislang nicht gekanntes niedriges Niveau." Eine Solidarische Landwirtschaft wurde vom Netz getrennt. In Großerlach durfte das Wasser aus dem Hahn ab dem 13. August nicht mehr getrunken werden, Uran, Abkochen hilft nicht. Spiegelberg hob seine Verfügung am 17. September auf. Sechs Wochen. Ein Windrad im Einzugsgebiet seiner Quellen hat Spiegelberg bisher nicht. Geplant ist eines, Vorranggebiet RM-01, nach Angaben des Landratsamts in Zone II des Tiefbrunnens Kuhnbachtal.

Das Landratsamt hatte da längst die Entnahme aus allen oberirdischen Gewässern des Kreises untersagt, am 23. Juni, dazu aus „Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen". Am 30. September verlängerte es das Verbot bis Ende Oktober: ein „außergewöhnlich regenarmer September", Pegelstände „größtenteils auf einem extrem niedrigen Niveau". Die Gemeinde Althütte machte am 29. Juni bekannt, was das vor Ort hieß: „sämtliche öffentlich zugänglichen Brunnen im Gemeindegebiet, insbesondere Bühlbrunnen Ortseingang Sechselberg oder im Bereich Ochsenhau".

Die Brunnen im Ochsenhau waren diesen Sommer tabu.

Das Land kennt diese Lage. In seiner „Strategie zum Umgang mit Wassermangel" von 2022 steht, dass Notfallpläne mit „Priorisierungen von Nutzungen" nötig sind. Und: „Konzepte für die Notfallpläne sind noch zu erarbeiten." Im Juli 2025 sagte Umweltministerin Walker bei der Vorstellung der Masterplan-Zwischenbilanz: „Wassermangel bedroht unsere Freiheit." Ministerpräsident Kretschmann ergänzte: „Bereits jetzt darf nicht mehr überall Wasser entnommen werden. Dies wird sich künftig noch verschärfen." Bis 2050, so das Ministerium, muss bei rund der Hälfte der Kommunen im Land mit erheblichen Defiziten beim Spitzenbedarf gerechnet werden. Grüne und CDU schrieben in ihren Koalitionsvertrag: „Wir haben das Ziel, dass jede Kommune ihren Wasserbedarf auch im Krisenfall vollständig aus einer alternativen Wasserversorgung decken kann." Die alternative Versorgung, mit der der Masterplan für Althütte rechnet, sind die eigenen Fassungen.

Was geplant ist

Im Ochsenhau sollen vier Windenergieanlagen stehen, Nabenhöhe 179 Meter, Gesamthöhe 266. Jede Anlage dieser Klasse braucht nach Herstellerangaben eine Kranstellfläche von rund 40 mal 35 Metern, tragfähig für 250 Kilonewton je Quadratmeter, darunter mindestens ein halber Meter Schotter. Dazu Auslegerflächen und Montageflächen, ein Fundament von bis zu 30 Metern Durchmesser, rund vier Meter tief. Dazu eine Zuwegung von rund zwei Kilometern für Schwertransporte, mit Kurven bis 64 Meter Außenradius. Je Anlage sind 2.000 bis 2.400 Liter wassergefährdende Stoffe im Einsatz.

Was das in einem Wasserschutzgebiet bedeutet, hat das Umweltministerium in einer eigenen Handreichung aufgeschrieben. „Bei der Errichtung von WEA wird mitunter erheblich und teilweise irreversibel in den Untergrund eingegriffen." Teile des Planums bleiben „nach Abschluss der Bauarbeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten dauerhaft erhalten". Verdichten und Versiegeln führen „zu einer oftmals dauerhaften Reduktion der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung sowie der Bodenfunktionen. Die Quantität und Qualität des Grundwassers sowie die Grundwasserverhältnisse können über die Bauzeit hinaus beeinflusst werden." Kabeltrassen können „Wasserwegsamkeiten und präferentielle Fließstrecken" schaffen. Bei der Rodung kann „Nitrat und Sulfat freigesetzt werden".

Die Forsthydrologie unterscheidet zwischen einem Hieb, nach dem der Boden Boden bleibt, und einer Fläche, die verdichtet oder versiegelt wird. Waldboden nimmt 50 bis 80 Liter Regen je Quadratmeter und Stunde auf. Versiegelte und stark verdichtete Flächen leiten mehr als drei Viertel davon oberflächlich ab. Oberflächlich abfließendes Wasser trägt nicht zur Grundwasserneubildung bei. Das österreichische Bundesforschungszentrum für Wald hat daraus eine Faustformel gemacht: Für einen Hektar Forststraße müssten rund fünf Hektar Wald hydrologisch ausgeglichen werden. An elf Standorten in Baden-Württemberg, sechs bis 37 Jahre nach der Befahrung, hat die Forstliche Versuchsanstalt gemessen, dass fast vier Jahrzehnte nicht reichen, um die Bodenfunktion wiederherzustellen.

Das Nitrat kommt schneller. Nach einem Kahlschlag im Ebersberger Forst stieg die Konzentration im Sickerwasser von unter 5 auf im Mittel rund 35 Milligramm je Liter, Einzelwerte über 130; der Trinkwassergrenzwert liegt bei 50. In einem bewaldeten Trinkwassereinzugsgebiet in Bayern lagen die Nitratwerte im Rohwasser zeitweise im Mittel über 100, und die erhöhten Austräge hielten „über einen mehr als fünfjährigen Zeitraum" an. Das bayerische Landesamt für Umwelt schreibt dazu im August 2025: Rodung für Windräder führt „zu einer erheblichen Störung der Bodenstruktur mit nachfolgend impulsartiger Nährstofffreisetzung und -auswaschung ins Grundwasser. Deshalb sind Rodungen in WSG grundsätzlich verboten." In Bayern sind Windenergieanlagen in der Zone III (ungegliedert) und III A verboten, Ausnahmen nur im Einzelfall mit hydrogeologischem Gutachten. Für Baden-Württemberg haben das Umweltministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Sommer 2026 erklärt, Zone III sei kein Ausschlusskriterium; die Konflikte seien im Genehmigungsverfahren zu lösen, die untere Wasserbehörde werde dort beteiligt. Nach § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes entfallen in diesem Verfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung.

Unter einem geschlossenen Kronendach liegen die Maximaltemperaturen im Mittel 4,1 Grad unter denen des Freilands, so eine Auswertung von 98 Standorten auf fünf Kontinenten. Nach einer Freistellung dauert es rund 54 Jahre, bis sich dieses Innenklima wieder einstellt. Die Fläche, auf der es durch Trasse und Standorte nach der Fachliteratur nicht mehr vorliegt, haben wir im September auf rund 21 der 44,51 Hektar des Vorranggebiets projiziert.

Wer verantwortlich ist, wer für Wasser sorgt, wer zahlt

Ein hydrogeologisches Gutachten zu den Einzugsgebieten der vier Fassungen ist öffentlich nicht bekannt. Der Masterplan rechnet mit unveränderten Genehmigungen. Der Regionalverband hat die Empfehlung des Landratsamts mit Verweis auf das Flächenziel nicht übernommen. Das Landratsamt hält die Schutzgebietsgrenzen für veraltet.

Das Umweltministerium hat Althütte mit Priorität „hoch" empfohlen, das eigene Wasserdargebot zu erhöhen. ForstBW, der Forstbetrieb des Landes, hat den Staatswald über diesen Fassungen in seiner Vermarktungsoffensive Windkraft als Einzelfläche Nr. 47 „Ochsenhau Althütte" zur Windkraftnutzung ausgeschrieben.

Für die Wasserversorgung ist nach § 44 des Wassergesetzes Baden-Württemberg die Gemeinde zuständig: „Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge." Sie „stellt sicher, dass Wasser in guter Qualität und ausreichender Menge bereit steht." Der Masterplan des Landes bindet sie dabei nicht: „Aus den Ergebnissen ergeben sich keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen für Kommunen und Wasserversorger." Die Entscheidung, die Empfehlungen umzusetzen, „obliegt der jeweiligen Kommunen."

Wird Wasser knapp, entscheidet die Gemeinde über die Verwendung. Spiegelberg stützte seine Verfügung auf die eigene Wasserversorgungssatzung. Der Entwurf der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser für Leitlinien bei Wasserknappheit sieht nach Angaben des Verbands BDEW vor, dass im Akutfall der Versorger selbst zwischen seinen Abnehmern priorisiert. Fällt die Versorgung aus, ist nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz das Landratsamt zuständig, wenn „die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung" gefährdet ist. Für Schlichenweiler nennt das Ministerium als Ersatz Tankwagen.

Bezahlt wird die Wasserversorgung über die Gebühr. In Althütte kostet der Kubikmeter seit dem 1. Januar 2025 3,79 Euro netto, zuvor 2,47; der Haushaltsplan 2026 kündigt in der Wasserversorgung „weitere Millionenprojekte" an. Ein zweites Standbein kostet Geld: Spiegelberg hat für sein Wasserwerk Senzenbachtal 1,5 Millionen Euro ausgegeben, davon 1,1 Millionen vom Land, und für den zweiten Bauabschnitt 2,35 Millionen Euro Landesförderung erhalten. Das Land stellt für die Förderung der Wasserwirtschaft 2026 fast 88 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit.

Was ein Betreiber, ein Verpächter, eine Genehmigungsbehörde oder ein Regionalverband trägt, wenn eine Fassung nach dem Bau an Menge oder Qualität verliert, steht in keinem der Dokumente, die diesem Text zugrunde liegen.

Deshalb fünf Fragen in die offene Akte:

  1. Welches hydrogeologische Gutachten zu den Einzugsgebieten von Tiefbrunnen Ochsenhau, Nonnenmühle, Hornquelle und Strohbeckquelle lag dem Regionalverband vor, als er „Nicht folgen" beschloss?
  2. Wer hat das Risiko für diese Fassungen bewertet, bevor der Wald darüber zur Windkraftnutzung ausgeschrieben wurde?
  3. Wer ist verantwortlich, wenn eine dieser Fassungen nach dem Bau an Menge oder Qualität verliert: der Betreiber, der Verpächter, die Genehmigungsbehörde, der Regionalverband?
  4. Wer sorgt dann für Ersatzwasser, bei 0,62 für Althütte und 0,00 für Schlichenweiler, und über welche Leitung?
  5. Wer bezahlt es: der Betreiber, das Land, die Gemeinde oder der Gebührenzahler?

Die Antworten veröffentlichen wir hier, sobald sie vorliegen. Auch, wenn keine kommen.

Der Wald steht. Die Fragen auch.

30. Oktober, 19 Uhr, Festhalle Althütte

Wir Informieren und die Fragen beantworten. Komm. Bring jemanden mit.

Der Wald kann nicht Mitglied werden. Du schon. Aus „Ich bin dafür" wird „Ich bin dabei": beitritt.ochsenhau.de

Quellen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, Schreiben vom 12.08.2026 (Az. UM54-8940-15/10/2), kommunenscharfe Ergebnisse des Masterplans Wasserversorgung für Althütte · UM BW, Schreiben vom 29.07.2026 (Az. UM54-8945-6/18/2); Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW, Schreiben vom 06.08.2026 · LUBW, Erhebungsleitfaden Masterplan Wasserversorgung, Stand Januar 2025 (pd.lubw.de/10838), S. 10, 35, 44-47, 56, Anhang 15.3 B · UM BW, Pressemitteilungen vom 15.07.2025 und 12.06.2026 · UM BW, Strategie zum Umgang mit Wassermangel in Baden-Württemberg, Juli 2022, Kap. 4.5 und Punkt 12 · Koalitionsvertrag Grüne/CDU Baden-Württemberg 2026-2031, S. 58 f. · Wassergesetz für Baden-Württemberg, § 44 · Landeskatastrophenschutzgesetz BW vom 09.12.2025, § 2 · § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz · BDEW, Stellungnahme zum LAWA-Leitlinienentwurf „Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit", 24.04.2026 · Landeswasserversorgung, lw-online.de (Herkunft, Zweckverband), Meldungen vom 07.04.2026 und 12.08.2026 · Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf, Erläuterungen zur Verbandsversammlung vom 12.11.2025 und Wirtschaftsplan 2026 (Ratsinformationssystem Althütte) · Gemeinderat Althütte, Sitzungsvorlage GR-2024-017 vom 09.04.2024; Beschluss vom 10.12.2024 zur Wasserversorgungsgebühr; Haushaltsplan 2026, Vorbericht · LGRB, LGRBwissen „Hydrogeologie Keuper, Oberer Mittelkeuper und Oberkeuper" · Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stellungnahme zur 2. Offenlage (RM-16, RM-01), wiedergegeben in Verband Region Stuttgart, Vorlage RV 045/2025, Anlage 1.3 · Geoportal Baden-Württemberg, Metadaten „Waldfunktion Sonstiger Wasserschutzwald" (FVA) · Gemeinde Spiegelberg, Allgemeinverfügung vom 06.08.2026 und Aufhebung vom 17.09.2026; ZVW vom 17.08.2026; BKZ vom 18.03.2024; Regierungspräsidium Stuttgart, Pressemitteilung vom 25.06.2024 · Gemeinde Großerlach, Mitteilung vom 13.08.2026 · Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Allgemeinverfügung vom 23.06.2026 und Mitteilung vom 30.09.2026 · Gemeinde Althütte, Meldung „Schutz der Oberflächengewässer" vom 29.06.2026 (althuette.de, Neuigkeiten Nr. 351) · Nordex, Technische Spezifikation Kranstellflächen N163; Enercon, Anforderungen E-160 EP5; BSK, Anforderungen an Baustraßen und Kran-Aufstellplätze für WEA, 29.07.2015 · DVGW, „Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten", Mai 2025 · UM BW, Handreichung zu Planung, Bau und Betrieb von Freiflächen-Photovoltaik- und Windenergieanlagen in der Schutzzone II von Wasserschutzgebieten, Stand 02/2024, S. 8, 12, 15 f. · Schwarz 1985 und Bunza et al. 1996, in: LWF-Bericht 40 „Hochwasserschutz im Wald" · Markart, G. (BFW), „Hochwasser, Wirkungen des Waldes", waldwissen.net 2014 · Schäffer, J. (2022), Soil Systems 6(2), 49 · Weis, W. (2002), LWF aktuell 34, S. 21-23 · Mellert, K.-H., Kölling, C. (2006), Wasser und Abfall 1-2/2006; LWF aktuell 67 (2008), S. 48-50 · Bayerisches Landesamt für Umwelt, Merkblatt 1.2/8 „Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen", August 2025 · De Frenne, P. et al. (2019), Nature Ecology & Evolution 3, S. 744-749 · Máliš, F. et al. (2023), Agricultural and Forest Meteorology 342, 109722 · ForstBW, Vermarktungsoffensive Windkraft, Einzelflächen 11/2024, Nr. 47 „Ochsenhau Althütte" · ochsenhau.de, „Ähnlich dem von Ihnen genannten", 15.09.2026

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