
Geprüft am 04.11.2026. Anlass: ein Leserbrief in der Backnanger Kreiszeitung vom 31. Oktober 2026 zum Artikel „Althütte wehrt sich gegen Windkraftprojekt" vom 22. Oktober 2026.
Kurz gesagt: Ein Windpark im Ochsenhau macht den Strom in Althütte nicht billiger und den Ort nicht unabhängiger. Der Strom ginge ins öffentliche Netz, mit allen Netzentgelten, Umlagen und Steuern. Selbst kostenloser Windstrom würde in Althütte noch rund 20 Cent je Kilowattstunde kosten. Und er käme von einem Standort der untersten Windklasse.
Die Behauptungen im Überblick
| Behauptung | Ergebnis |
|---|---|
| Bürger könnten den Strom aus dem Windpark direkt und deutlich günstiger beziehen | Nicht belegt |
| Mit einem Batteriespeicher wäre Althütte unabhängig von Stromausfällen | Nicht belegt |
| Die Wertschöpfung bliebe im Ort, statt für Öl und Gas ins Ausland zu fließen | Verkürzt |
| Günstige Energie würde Gewerbe nach Althütte ziehen | Nicht belegt |
| Gemeinderat und Verwaltung lassen eine Chance liegen | Verkürzt |
| Zahlreiche Behörden und unzählige Gutachten sorgen für Schutz | Verkürzt |
| Bei einer realen Gefahr fürs Trinkwasser gäbe es keine Genehmigung | Verkürzt |
„Strom direkt zu deutlich günstigeren Preisen"
Nicht belegt
Woraus eine Kilowattstunde besteht
Ein Haushalt zahlte 2025 im Schnitt 39,7 Cent je Kilowattstunde (BDEW). Davon entfielen auf:
| Beschaffung und Vertrieb | 16,04 Cent |
| Netzentgelte mit Messung und Abrechnung | 10,95 Cent |
| Umlagen (§ 19 StromNEV, Offshore-Netz) | 2,38 Cent |
| Stromsteuer | 2,05 Cent |
| Konzessionsabgabe | 1,67 Cent |
| Mehrwertsteuer | 6,34 Cent |
Nur die erste Zeile hat mit der Erzeugung zu tun. Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben fallen an, egal woher der Strom kommt. Selbst wenn der Windstrom aus dem Ochsenhau verschenkt würde, blieben rund 17 Cent netto, mit Mehrwertsteuer rund 20 Cent je Kilowattstunde.
Auch wenn der Betreiber selbst verkauft
Einige Windparks bieten Anwohnern eigene Tarife an. Der Strom läuft auch dann über das öffentliche Netz. Netzentgelte, Umlagen und Steuern fallen genauso an. Nachlass ist nur beim Erzeugungsanteil möglich, und nur, wenn der Betreiber ihn freiwillig gewährt. Beispiele:
- Warstein (NRW): drei Cent Nachlass für 1.000 Haushalte, höchstens 4.000 Kilowattstunden, also höchstens 120 Euro im Jahr, bezahlt als „Sponsoring der Windkraftbetreiber".
- Dardesheim (Sachsen-Anhalt): Bürgerstromtarif eines ortsansässigen Windparks mit Bürgerbeteiligung, über das öffentliche Netz.
Für den Ochsenhau ist kein Angebot dieser Art bekannt. Einen gesetzlichen Anspruch der Anwohner gibt es nicht. Auch das seit 1. Juni 2026 mögliche Energy Sharing (§ 42c EnWG) ändert daran wenig: Die Netzentgelte fallen voll an. Der Bündnis Bürgerenergie e.V. nennt die fehlende Wirtschaftlichkeit „den Knackpunkt der neuen Regelung".
Was Feldheim anders macht
Feldheim in Brandenburg wird oft als Beispiel genannt. Die Bedingungen dort:
- rund 130 Einwohner, eigenes Ortsnetz, 2009/2010 gebaut
- Kosten 450.000 Euro, bezahlt aus Eigenkapital der Beteiligten, ohne Fördergeld; jeder Hausbesitzer gab 3.000 Euro Einlage
- Gesellschafter der Netzgesellschaft sind die Stadt, örtliche Betriebe und der Entwickler des Windparks
- Preis 12 Cent brutto je Kilowattstunde plus 5,95 Euro Grundgebühr im Monat (Stand Februar 2024)
- das Ortsnetz hat eigene, veröffentlichte Netzentgelte: 2024 waren es 6,75 Cent je Kilowattstunde netto plus 50 Euro im Jahr
- daneben stehen über 50 Windräder; vom erzeugten Strom wird ein halbes Prozent im Ort verbraucht
- bei Flaute versorgt eine Biogasanlage mit rund 530 Kilowatt das Dorf, nicht der Speicher
Althütte hat kein eigenes Ortsnetz, keine Netzgesellschaft der Bürger und keinen Partner, der dafür bekannt wäre. Das ZDF schreibt zu Feldheim, für eine Blaupause seien „die Rahmenbedingungen deutschlandweit allerdings zu unterschiedlich".
Teurer Wind
Der Ochsenhau liegt laut Umweltbericht des Verbands Region Stuttgart mit 215 bis 250 W/m² in der untersten Eignungsklasse für Wind. Strom von schwachen Standorten ist teurer in der Erzeugung: nach Deutsche WindGuard (2025) 11,1 Cent je Kilowattstunde bei 50 Prozent Standortgüte, 9,4 Cent bei 60 Prozent, 6,1 Cent bei 100 Prozent. Das EEG gleicht schwache Standorte über einen Korrekturfaktor aus, bei 60 Prozent Güte mit dem 1,42-fachen Zuschlagswert. Die Förderung wird seit 2023 aus dem Bundeshaushalt bezahlt, also aus Steuern, auch aus Althütte.
„Mit einem Batteriespeicher unabhängig von Stromnetzausfällen"
Nicht belegt
Windenergieanlagen sind nach heutigem Stand nicht schwarzstartfähig. Fällt das Netz aus, stehen sie still. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt schreibt dazu wörtlich: „Zum jetzigen Zeitpunkt sind Windenergieanlagen nicht schwarzstartfähig." Ein Forschungsprojekt der Hochschule Düsseldorf hat gezeigt, dass eine Anlage mit zusätzlichem Batteriespeicher das künftig können könnte. Die Ergebnisse stammen aus Simulationen.
Selbst in Feldheim dient der Speicher mit 10 Megawatt Leistung und 10,7 Megawattstunden Kapazität dem Regelenergiemarkt, also der Netzfrequenz. Bei voller Leistung wäre er nach rund einer Stunde leer. Für eine Unabhängigkeit bräuchte Althütte ein eigenes Ortsnetz, netzbildende Technik und eine Reserve für windstille Tage. Nichts davon ist öffentlich bekannt.
„Die Wertschöpfung bliebe im Ort"
Verkürzt
Hier werden zwei Dinge vermischt. Öl und Gas heizen Häuser, ein Windpark erzeugt Strom. Eine Ölheizung in Althütte bleibt eine Ölheizung, ob im Wald Windräder stehen oder nicht.
Der Ochsenhau ist Staatswald. ForstBW hat die Fläche als „Ochsenhau Althütte" ausgeschrieben. Im Vergabeverfahren entfallen 60 von 100 Punkten auf das Geld: Umsatzbeteiligung und Mindestentgelt je Megawatt. Die Pacht geht an ForstBW, nicht an die Gemeinde. Projektierer und Kapitalgeber haben ihren Sitz nicht in Althütte.
„Niedrige Energiekosten machen Althütte attraktiv für Gewerbe"
Nicht belegt
Für Betriebe gelten dieselben Netzentgelte, Umlagen und Steuern wie für Haushalte. Ein örtlicher Sondertarif aus dem Ochsenhau ist nicht bekannt.
„Gemeindeverwaltung und Gemeinderat lassen diese Chance links liegen"
Verkürzt
Über das Vorranggebiet RM-16 hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart entschieden. Die Fläche verpachtet ForstBW. Die Gemeinde ist weder Planungsträger noch Vertragspartei. Zuständig ist sie für die Wasserversorgung, und dort ist sie tätig.
„Zahlreiche Behörden, unzählige Gutachten"
Verkürzt
ForstBW schreibt in der Beschreibung des eigenen Vergabeverfahrens (Ziffer II) wörtlich: „Speziellere oder tiefgreifendere Untersuchungen oder Gutachten (insbesondere zu artenschutzrechtlichen Themen) werden zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt". Sie seien Aufgabe des Projektentwicklers im späteren Genehmigungsverfahren.
Auf der Ebene des Regionalplans hat das Landratsamt Rems-Murr empfohlen, das Vorranggebiet vollständig außerhalb der Wasserschutzgebiete zu planen. Der Beschlussvorschlag des Verbands dazu lautet „Nicht folgen", begründet mit dem Flächenziel (Anlage 1.3 zur Vorlage RV 045/2025, S. 825/826).
„Bei realer Gefahr für die Trinkwasserbrunnen keine Genehmigung"
Verkürzt
Das Vorranggebiet liegt in der Zone III zweier Wasserschutzgebiete. Das Landratsamt hat das festgesetzte Gebiet als „veraltet und vermutlich deutlich zu klein bemessen" bezeichnet. Geprüft wird im Genehmigungsverfahren gegen die Grenzen, die gelten. Wenn die Behörde selbst diese Grenzen für zu klein hält, ist das eine offene Frage, keine Sicherheit.
Quellen
- Statista/BDEW: Zusammensetzung des Strompreises 2025
- WVG Warstein: Vergünstigter Windstrom (05.05.2026)
- Solarserver: Windpark Druiberg (19.12.2025)
- solarzubau.de: Energy Sharing startet zum 1. Juni 2026 (11.04.2026)
- Knape: Feldheim, Vortrag beim DBFZ-Biogas-Fachgespräch (28.02.2024)
- Energiequelle: Netzentgelte Ortsnetz Feldheim 2024
- Energiequelle: Projektseite Feldheim
- Yahoo Nachrichten: Feldheim trotzt hohen Preisen (Biogasanlage)
- ZDFheute: Feldheim (25.01.2026)
- Verband Region Stuttgart: Umweltbericht Anhang I, Steckbrief RM-16, S. 199
- Deutsche WindGuard: Kostensituation der Windenergie an Land, Stand 2025
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, § 36h (Korrekturfaktoren)
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt: Projekt NetzWind
- ForstBW: Beschreibung des Angebotsverfahrens, Stand April 2026
- Verband Region Stuttgart: Anlage 1.3 zur Vorlage RV 045/2025, S. 825/826
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