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Faktencheck: Weniger als ein Prozent?

Faktencheck: Weniger als ein Prozent?

Geprüft am 07.11.2026. Anlass: der Bericht „Die Windkraft und der Wald“ im Zeitungsverlag Waiblingen, erschienen Anfang November 2026. Er stellt den Argumenten aus der Festhalle die Sicht von ForstBW gegenüber, dem Bewirtschafter des Staatswalds. Die meisten Zahlen darin stammen von ForstBW.

Kurz gesagt: Weniger als ein Prozent ergibt sich nur, wenn man die Rodungsfläche durch den ganzen Wald teilt und Zufahrt, Kabeltrasse und Waldrand weglässt. Gebaut wird im Vorranggebiet, und das ist 44,51 Hektar groß. Wieder aufgeforstet heißt nicht wiederhergestellt, Boden und Waldklima brauchen Jahrzehnte. ForstBW sagt Ja zu Windrädern im Ochsenhau und ist zugleich der Verpächter der Fläche.

Die Behauptungen im Überblick

Behauptung Ergebnis
Vier Windräder kosten weniger als ein Prozent des Ochsenhau-Waldes Verkürzt
Ein Windrad kostet etwa einen Hektar Wald Verkürzt
Etwa die Hälfte der Fläche wird wieder aufgeforstet Verkürzt
Lücken lassen mehr Regen ins Grundwasser Verkürzt
Der Ochsenhau ist schon geschädigt Belegt
ForstBW ist mit Windrädern im Ochsenhau einverstanden Belegt
Am Ende werden nur 0,1 Prozent des Staatswalds bereitgestellt Verkürzt
Kritische Flächen werden ausgenommen, der Ochsenhau gehört wohl nicht dazu Nicht belegt
Der Ochsenhau ist ein Wirtschaftswald Belegt
Über 900.000 Hektar Waldverlust, Windräder brauchen rund 2.500 Verkürzt
Windräder drehen sich wohl nicht vor 2030 Verkürzt

„Vier Windräder kosten weniger als ein Prozent des Ochsenhau-Waldes“

Verkürzt

Die Rechnung teilt die Rodungsfläche durch den gesamten Wald: 442 Hektar Staatswald und dazu Privat- und Kommunalwald. Bezogen auf das Vorranggebiet wären es rund zehn Prozent, im Bericht heißt das eine Milchmädchenrechnung. Die Windräder stehen aber im Vorranggebiet, und das ist 44,51 Hektar groß.

Gerechnet ist mit einem Hektar je Windrad. Eine Zufahrt durch den Wald und die Kabeltrasse stehen nicht in der Rechnung. Und Wald endet nicht an der Rodungskante. Nach BUND und NABU Baden-Württemberg reichen Randeffekte „viele Meter, typischerweise eine Baumlänge“ in den Bestand. Nach unserer Projektion sind rund 21 der 44,51 Hektar von Rodung oder Randeffekten betroffen. Einen Bescheid, der es genauer sagt, gibt es noch nicht.

„Ein Windrad kostet etwa einen Hektar Wald“

Verkürzt

Ein Hektar ist der Durchschnitt aller Windräder im Wald, die seit 2011 erfasst wurden, kleinere und ältere eingeschlossen. Für die Rotorklasse 170 bis 175 Meter nennt die Fachagentur Wind und Solar 1,39 Hektar je Anlage, für 2025 genehmigte Anlagen im Schnitt 1,35 Hektar. Für den Ochsenhau wurde ein Rotor von rund 175 Metern berichtet.

Auf Wege im Wald entfallen von der dauerhaften Fläche im Bundesdurchschnitt nur rund 0,08 Hektar je Anlage. Wie lang die Zufahrt im Ochsenhau wird, hat bisher niemand veröffentlicht.

„Etwa die Hälfte wird wieder aufgeforstet“

Verkürzt

Forstlich gilt eine Aufforstung nach etwa fünf Jahren als gesichert, wenn die jungen Bäume rund 2,50 Meter hoch sind. Der Boden braucht länger. Jürgen Schäffer von der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg hat elf Waldstandorte in Baden-Württemberg untersucht, deren Boden 6 bis 37 Jahre zuvor von schweren Forstmaschinen verdichtet worden war. Sein Ergebnis: Auf schluffigem Lehm mit wenig Bodenleben reichen knapp vier Jahrzehnte nicht, bis der Boden wieder funktioniert. Unterhalb von zehn Zentimetern zeigten sich die Schäden besonders hartnäckig.

Auch das Waldklima kommt nicht mit der Pflanzung zurück. Eine Forschergruppe um František Máliš von der Technischen Universität Zvolen (Slowakei) hat bewirtschaftete Wälder mit Urwäldern verglichen. Nach einem Kahlschlag kann es rund 54 Jahre dauern, bis der nachwachsende Bestand das Klima wieder so puffert wie ein alter Wald.

„Lücken lassen mehr Regen ins Grundwasser“

Verkürzt

In der Festhalle ging es um verdichtete und versiegelte Flächen. ForstBW antwortet mit natürlichen Lücken. Eine Sturmlücke behält ihren Waldboden. Eine Kranstellfläche braucht nach dem Leitfaden der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten mindestens 40 Zentimeter Frostschutz- und Tragschicht und darüber 10 Zentimeter Deckschicht.

Das Vorranggebiet liegt teilweise in Zone III zweier Wasserschutzgebiete. Das Landratsamt hält das festgesetzte Gebiet für veraltet und vermutlich deutlich zu klein. Es hat empfohlen, das Vorranggebiet vollständig außerhalb der Wasserschutzgebiete zu planen. Der Beschlussvorschlag des Regionalverbands dazu lautete „Nicht folgen“.

„Der Ochsenhau ist schon geschädigt“

Belegt

ForstBW nennt Trockenschäden an der Tanne, Borkenkäfer an der Fichte, frühen Blattverlust bei der Buche und Sturmlücken von bis zu vier Hektar. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW führt die plötzliche Freistellung älterer, bislang dicht geschlossener Bestände als Risikofaktor für Buchenschäden. Auf dem Forstportal waldwissen.net heißt es, starke Auflichtung könne das Risiko für Sonnenbrand und Buchenprachtkäfer erhöhen. Jede neue Öffnung kommt zu den vorhandenen Lücken dazu.

„ForstBW ist mit Windrädern im Ochsenhau einverstanden“

Belegt

ForstBW hat die Fläche im November 2024 ausgeschrieben und an einen Projektentwickler vergeben. Über den Zuschlag entscheiden 100 Punkte, 60 davon nach Geld: Umsatzbeteiligung und Mindestentgelt je Megawatt. Der Gestattungsvertrag läuft in der Regel 25 Jahre. Das Geschäftsfeld Windkraft brachte ForstBW im Geschäftsjahr 2023/24 rund 7 Millionen Euro, im Jahr davor 10,6 Millionen.

Wer eine Fläche vermarktet, entscheidet damit nicht schlecht. Er entscheidet nur nicht neutral.

„Am Ende werden nur 0,1 Prozent des Staatswalds bereitgestellt“

Verkürzt

Wie die 0,1 Prozent gerechnet sind, sagt ForstBW nicht. 0,1 Prozent des Staatswalds sind rund 320 Hektar. Verteilt auf die 128 bestehenden und 285 bis 345 möglichen Windräder, die ForstBW nennt, ergibt das zwischen 0,7 und 1,1 Hektar je Anlage. Das entspricht dem Durchschnitt, in dem Wege im Wald kaum vorkommen.

Zufahrten, auch verbreiterte oder neu gebaute Forstwege, und Kabeltrassen gehören nach einem Schreiben des Umweltministeriums vom 11. März 2020 grundsätzlich nicht zum Anlagenstandort. Ob sie in den 0,1 Prozent stecken, hat ForstBW nicht gesagt.

Angeboten hat ForstBW mehr: 67 Flächen mit 8.623 Hektar, rund 2,7 Prozent des Staatswalds (Stand Juli 2026). Für das Potenzial rechnet ForstBW mit 25 bis 30 Hektar Angebotsfläche je Windrad.

„Kritische Flächen werden ausgenommen, der Ochsenhau gehört wohl nicht dazu“

Nicht belegt

ForstBW prüft vor der Vergabe, ob Einschränkungen bekannt sind. Tiefergehende Untersuchungen, insbesondere zum Artenschutz, finden zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Sie sind Aufgabe des Projektentwicklers. So steht es in ForstBWs eigener Beschreibung des Angebotsverfahrens, Ziffer II.

Ein Beleg dafür, dass der Ochsenhau nicht zu den wertvollen Beständen gehört, wird nicht genannt. Die Waldfunktionenkartierung weist im Ochsenhau Erholungswald der Stufe 1b aus, die höchste Stufe außerhalb der Verdichtungsräume, dazu Sonstigen Wasserschutzwald.

„Der Ochsenhau ist ein Wirtschaftswald“

Belegt

Wirtschaftswald wird geerntet und bleibt Wald. Für ein Windrad wird Wald umgewandelt, befristet für die Laufzeit oder dauerhaft. Ernte ist, wenn der Wald bleibt.

„Über 900.000 Hektar Waldverlust, Windräder brauchen rund 2.500“

Verkürzt

Die 900.000 Hektar hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) per Satellit gemessen. Es ist Kronendachverlust, Wiederbewuchs ist darin nicht berücksichtigt. Eine Schadfläche bleibt Wald und muss wiederbewaldet werden. Eine Windradfläche wird umgewandelt. Die Fachagentur Wind und Solar hält fest, dass die Waldinanspruchnahme auf Schadflächen dieselbe ist, es fallen nur weniger Bäume. Ausführlich dazu: Faktencheck: Der Wald stirbt sowieso?

„Windräder drehen sich wohl nicht vor 2030“

Verkürzt

Gedreht wird später, entschieden wird früher. Laut öffentlicher Sitzungsvorlage des Gemeinderats Althütte gab es am 21. Oktober 2026 beim Landratsamt eine Antragskonferenz zu dem Vorhaben. Die Vorlage nennt außerdem ein Zielabweichungsverfahren. Damit könnte genehmigt werden, bevor der Regionalplan rechtskräftig ist.

Quellen

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